Aus- und Weiterbildungen
Kursorganisation
Die Ausbildung findet an der Zweierstrasse 106, 8003 Zürich, im OFF DANCE statt. Es kann vorkommen, dass der Saal nicht verfügbar ist und wir in einen ca. 100 m entfernten Tanzsaal wechseln.
Fällt eine Lehrkraft aus, werden die Lektionen in erster Linie mit bestehenden Lehrerpersonen der isaJAZZDANCE ersetzt. Sollte dies nicht gehen wird eine externe Lehrkraft die Lektion unterrichten.
Sommer-Intensiv-Woche
Die Sommer-Intensiv-Woche ist Bestandteil der Ausbildung und im Schulgeld inbegriffen.
In der Sommer-Intensiv-Woche trainieren alle Klassen der isaJAZZDANCE zusammen. Zudem dürfen externe Interessierte an der Sommer-Intensiv-Woche teilnehmen.
Eignungstest / Audition
Der Eignungstest (Audition) dient einerseits zur Eignungsabklärung und andererseits dazu, sich gegenseitig kennen zu lernen. Der Test besteht aus einer Jazztanzlektion. Er dauert eine Stunde und kostet Fr. 100.00. Die Beteiligten erhalten sofort ein Feed Back. Der Eignungstest ist ein Jahr lang gültig und für beide Parteien unverbindlich. Die Ausbildung beginnt erst mit dem Vertragsabschluss.
Ausbildungsplätze und Durchführung
Ab 5 Schüler*innen kann eine Ausbildung oder Weiterbildung durchgeführt werden. Es werden nicht mehr als 10 Teilnehmer*innen zugelassen.
Bei ungenügender Teilnehmerzahl wird der Kurs in der Regel nicht durchgeführt.
Bei Unterbestand einer Klasse kann, unter Vorbehalt des Einverständnisses der Kursteilnehmenden, der Kurs unter Erhöhung des Kursgeldes oder Reduktion der Lektionen trotzdem durchgeführt werden.
Kursgeld
Mit dem Vertragsabschluss ist der Betrag für die Probezeit (zwei Monate) fällig. Danach folgt eine monatliche Ratenzahlung, bis das ganze Schulgeld vollumfänglich bezahlt wurde.
Kündigung
Während der Probezeit kann der Ausbildungsvertrag beiderseits gekündet werden. Ohne Kündigung läuft der Ausbildungsvertrag weiter und das gesamte Schulgeld wird fällig.
Rücktritt vom Ausbildungs- oder Weiterbildungsvertrag
Wurde ein Vertrag abgeschlossen muss der Rücktritt schriftlich erfolgen. Je nach Rücktrittszeitpunkt werden Gebühren fällig oder es werden Rückerstattungen getätigt.
Abmeldezeitpunkt | Rücktrittsgebühren |
Bis 45 Tage vor Kursbeginn | CHF 100.00 |
Ab 44 bis 22 Tage vor Kursbeginn | 10 % des Probezeitbetrages |
Ab 21 bis 15 Tage vor Kursbeginn | 30 % des Probezeitbetrages |
Ab 14 bis 8 Tage vor Kursbeginn | 50 % des Probezeitbetrages |
Ab 7 bis 1 Tag vor Kursbeginn | 80 % des Probezeitbetrages |
Nach dem Kursstart | Der ganze Betrag für die Probezeit wird fällig |
Als Eingangsdatum gilt das Empfangsdatum
Abmeldung
Das Fehlen von mehr als drei Tagen während der Ausbildung muss in der Parallel- Klasse nachgeholt werden.
Quereinstieg
Interessierte fortgeschrittene Schüler*innen können auch zu einem späteren Zeitpunkt in die Ausbildung einsteigen.
Sollte ein Ausbildungsstart verpasst werden. Ist der Eintritt mit Absprache der Schulleitung noch möglich
Abschlussprüfung
Sollte am Datum der praktischen Abschlussprüfung eine Parallel-Klasse existieren, werden an diesem Datum die Klassen zusammengelegt und die parallel Klasse nimmt an den Abschlussprüfungen teil.
Datenschutz
Die Daten aller Anmeldungen werden ausschliesslich zu Verwaltungszwecken genutzt. Sie werden nicht an Dritte weitergeleitet.
Rechte am eigenen Bild
Aufzeichnungen, Foto- und Videomaterial, die während des Schulunterrichts oder anlässlich von Anlässen und Proben gemacht werden, sind Eigentum von isaJAZZDANCE und können von dieser für Werbezwecke (Website, Flyers, Posters, Social Media wie facebook etc.) in zeitlicher, geographischer und sachlicher Hinsicht unbeschränkt verwendet werden.
Die Schüler*innen bestimmen dieser Verwendung hinsichtlich des Rechtes des Schülers/der Schülerin am eigenen Bild ausdrücklich zu, ohne dass diesbezüglich eine Entschädigung gefordert werden könnte. Einwände gegen die Veröffentlichung des Bildmaterials werden Folge geleistet.
Programm- und Preisänderungen
Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Programme und Preise bleiben isaJAZZDANCE vorbehalten.
Generelles
Schulordnung
Die isaJAZZDANCE ist im OFF DANCE oder einer anderen Tanzschule eingemietet. Wir verlassen den Ort immer so, wie wir ihn angetroffen haben.
Nutzung der Schulräume
Aus hygienischen Gründen dürfen die Tanzsäle nicht mit den Strassenschuhen betreten werden. Pumps, High Heels (mit spitzen Absätzen) sowie abfärbende Turnschuhe sind in den Tanzsälen nicht gestattet. Das Essen in den Tanzsälen und Garderoben ist nicht gestattet.
Die Tanzsäle dürfen ohne Einwilligung der Schulleitung nicht für persönliche/ selbstständige Trainings/Proben benutzt werden.
Lärmemissionen
Die Musiklautstärke soll die vom Gesetz vorgeschriebene maximale Lautstärke nicht überschreiten. isaJAZZDANCE lehnt jede Haftung für Folgen des Nichteinhaltens der Lärmemission ab. In Saal 2 von OFF DANCE müssen die Fenster wenn Musik läuft geschlossen werden.
Gebrauchsgegenstände
Matten, Gummibänder etc. müssen von den Schüler*innen nach Gebrauch an ihren Platz zurückgebracht werden. Bei der Benutzung von Musikanlangen und von anderen technischen Anlagen müssen die Bedienungsvorschriften eingehalten werden.
Für sämtliche selbstverschuldete Schäden an der Infrastruktur haftet der Schüler oder die Schülerin grundsätzlich vollumfänglich.
Zuwiderhandlungen
Grobe oder wiederholte Verstösse gegen die AGB oder die Weisungen der Leitung und Lehrer*innen können das Aussprechen eines Hausverbots zur Folge haben. Bei Zu- widerhandlungen (groben Verfehlungen) bleibt die Strafanzeige ausdrücklich vorbehalten.
Haftung
Für alle von der isaJAZZDANCE organisierten Ausbildungen, Workshops und Veranstaltungen schliessen wir jegliche Haftung aus. Ausgenommen davon sind die gesetzlich geregelten Fälle.
Die Benutzung der Räume von OFF DANCE erfolgt auf eigenes Risiko. Für Schäden infolge eines Unfalls, einer Verletzung oder einer Krankheit ist jegliche Haftung seitens isaJAZZDANCE oder OFF DANCE ausgeschlossen. Die isaJAZZDANCE, sowie OFF DANCE haften nicht für den Verlust von Effekten, Wertgegenständen, Geld, Kleidern, ABOs etc. Die Versicherung ist Sache der Schüler*innen.
Gerichtsstand
Für alle Rechtsbeziehungen mit der isaJAZZDANCE, Berufsschule für Tanz ist Schweizer Recht anwendbar. Gerichtstand ist Zürich.
Verfasst von isaJAZZDANCE, Freitag, 20. November 2021